Allgemeine Geschäftsbedingungen
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen und vollumfänglich zur Kenntnis zu nehmen. Ohne Widerspruch vor Auftragsbeginn gelten diese als akzeptiert.
Urheberrecht / Nutzungsrechte
Der Fotografin steht das Urheberrecht an allen fotografisch hergestellten Produkten zu. Ohne der vorherigen Zustimmung der Fotografin dürfen Aufnahmen nicht kopiert, gescannt oder in irgendeiner Form vervielfältigt werden. Bei der Verwendung der Aufnahmen auf öffentlichen Seiten im Internet oder Publikationen behält sich die Fotografin das Recht vor, als Urheber der Aufnahme genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Fotografin zum Schadenersatz.
Die Nutzungsrechte werden erst nach Bezahlung des Honorars an den Auftraggeber abgetreten. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Die von der Fotografin hergestellten Aufnahmen sind grundsätzlich nur für den privaten und nicht für den kommerziellen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Der Auftraggeber darf die ihm zur Verfügung gestellten Aufnahmen nicht ohne schriftliche Genehmigung ändern, ergänzen oder in irgendeiner Weise manipulieren. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte bedarf einer separaten Vereinbarung in Schriftform.
Vergütung / Honorar
Für die Erstellung der Aufnahmen wird ein vereinbartes Honorar berechnet. Es bezieht sich auf die fotokünstlerischen Leistungen der Fotografin und beinhaltet das Vorgespräch (telefonisch oder per E-Mail), das Fotoshooting, die Grundretusche der Bilder, die künstlerische Nachbearbeitung der ausgewählten Aufnahmen nach dem Stil der Fotografin, sowie die Erstellung einer Galerie zur Bildpräsentation. Das Honorar ist sofort und ohne Abzug fällig und kann in bar, per Paypal oder per Sofortüberweisung bezahlt werden.
Die Fotoprodukte werden erst nach Zahlungseingang von der Fotografin in Produktion gegeben. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gedruckten / digitalen Daten Eigentum der Fotografin und werden auch erst nach Zahlungseingang übergeben.
Fotografieren / Filmen während der Fotosession
Es ist dem Auftraggeber nicht erlaubt während der Fotosession mit der mitgebrachten Kamera, dem Smartphone o.ä. Fotos und/oder Videos zu machen! Ausgenommen sind MakingOf-Bilder und -Videos, die im Voraus von der Fotografin gestattet und die allesamt für Werbezwecke der Fotografin freigegeben werden müssen.
Leistung
Die technische und künstlerische Ausgestaltung der Aufnahmen obliegt dem Stil der Fotografin. Dieser beinhaltet unter anderem auch die Verwendung von Requisiten, Accessoires und die Umsetzung bestimmter Posen. Ebenso liegt die Anzahl der Bilder, die dem Auftraggeber zur Auswahl zur Verfügung gestellt werden, im Ermessen der Fotografin. Sollte der Auftraggeber weitere Auswahlbilder wünschen, wird dieser Mehraufwand in Rechnung gestellt.
Die ausgewählten Bilder werden von der Fotografin nach ihrem künstlerischen Stil bearbeitet. Weitergehende, vom Auftraggeber gewünschte Retuschen, werden bei erheblichem Mehraufwand gesondert in Rechnung gestellt. Es werden ausschließlich bearbeitete JPEG-Dateien an den Auftraggeber herausgegeben.
Aufgrund der Bereitschaft des abgelichteten Kindes ist es nicht immer möglich, alle geplanten Bilder umzusetzen. Die Fotografin wird versuchen den Wünschen des Auftraggebers in Bezug auf Posen und Bildgestaltung zu entsprechen, tut dies aber ausschließlich im Rahmen ihrer Möglichkeiten und unter Beachtung der Sicherheit des abgebildeten Kindes.
Die Fotografin behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten. Sollten trotz aller Bemühungen der Fotografin keine oder nur ein Teil der erwarteten Bilder zustande kommen, ist es möglich den Fototermin auf einen anderen Tag zu verschieben, sofern freie Kapazitäten dafür zur Verfügung stehen. Etwaige Zusatzkosten, wie beispielsweise erneute Fahrtkosten, sind vom Auftraggeber zu tragen.
Haftung
Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet die Fotografin nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sie haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt hat. Die Fotografin haftet nicht für Schäden oder Fehlfunktionen von fotografischem Equipment wie Kamera, Speicherkarten, Beleuchtung, Computer oder Festplatten.
Gesundheitliche und materielle Schäden, die durch den Auftraggeber, dessen Kinder, mitgebrachte Haustiere o.a. entstanden sind, sind vom Auftraggeber zu tragen.
Aufbewahrungsfrist
Die digitalen Aufnahmen werden von der Fotografin nach der Fotosession gesichtet und nach fototechnischen und künstlerischen Aspekten bewertet. Eine festgelegte Anzahl an Bildern wird zur Bildpräsentation aufgearbeitet. Alle nicht berücksichtigten Bilder werden von der Fotografin binnen 30 Tagen dauerhaft gelöscht. Die Bilder aus der Bildpräsentation werden für eventuelle Nachbestellungen für maximal 6 Monate archiviert. Nach Ablauf dieser Zeit ist die Fotografin berechtigt, aber nicht verpflichtet, diese dauerhaft zu löschen. Ausgenommen hiervon sind Bilder, die vom Auftraggeber zur Veröffentlichung durch die Fotografin freigegeben wurden.
Die Fotografin empfiehlt dem Auftraggeber dringend, erhaltene Speichermedien (USB-Stick, CD, Download-Link) auf mindestens zwei weiteren Speichermedien (Computerfestplatte, externe Festplatte, USB-Stick, CD etc.) zu sichern. Die Fotografin haftet nicht für Datenverlust, der aus einem defekten Speichermedium resultiert.
Terminausfall
Storniert der Kunde die Buchung 14 bis 2 Tage vor dem Buchungstermin, steht der Fotografin ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% des Honorars (inkl. MwSt) zu. Bei Stornierungen weniger als 24 Stunden vor dem Shooting sowie bei Nichterscheinen ohne wichtigem Grund (Krankheit etc.) ist der Fotografin ein Ausfallhonorar in Höhe von 100 % des Honorars (inkl. MwSt) zu zahlen.
Die Fotografin behält sich das Recht vor, eine Fotosession wegen Krankheit oder wegen eines anderen unvorhersehbaren Ereignisses, zu verschieben. Der Auftraggeber wird in diesem Fall umgehend informiert und der Fototermin zum frühstmöglichen verfügbaren Termin verschoben.
Sollte sich der Auftraggeber bei einer gebuchten Neugeborenen-Fotosession nicht innerhalb der ersten fünf Tage nach der Geburt des Kindes bei der Fotografin zwecks Terminvereinbarung melden, kann kein rechtzeitiger Fototermin mehr zugesichert werden.
Datenschutz
Personenbezogene Daten werden allein zum Zwecke der Durchführung der Dienstleistung der Fotografin erhoben und verarbeitet. Die Daten werden solange gespeichert, wie diese für den jeweiligen Verarbeitungszweck benötigt werden und solange gesetzliche Aufbewahrungsfristen bestehen. Danach werden diese gelöscht, sofern nicht ausdrücklich einer darüber hinausgehenden Datenverwendung zugestimmt wurde.
Stand: 01. Mai 2023